AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) - Black Forest Stay
Vermieter: Carsten & Paola Bräuninger Grundstücksgemeinschaft, Am Sandhöbel 9, 55218 Ingelheim am Rhein
1. Anreise / Check-In / Abreise

Der Check-In erfolgt kontaktlos ab 15.00 Uhr mittels elektronischem Türschloss. Die Abreise muss am Abreisetag bis spätestens 11:00 Uhr erfolgen. Eine Überziehung der Abreisezeit von mehr als 30 Minuten hat die Berechnung einer weiteren Übernachtung zur Folge. Andere An- und Abreisezeiten können mit dem Vermieter individuell vereinbart werden. Sollte der Mieter am Anreisetag bis 24.00 Uhr nicht erscheinen, gilt der Vertrag nach einer Frist von 48 Stunden ohne Benachrichtigung an den Vermieter als gekündigt. Der Vermieter oder dessen Vertreter kann dann über das Objekt frei verfügen. Eine (anteilige) Rückzahlung der Miete aufgrund verfrühter Abreise erfolgt grundsätzlich nicht.

2. Sonderwünsche

Sonderwünsche und Nebenabreden sind grundsätzlich möglich. Sie bedürfen der schriftlichen Bestätigung durch den Vermieter.

3. Bezahlung

Der Mietvertrag erhält mit Eingang der Zahlung auf das Konto des Vermieters seine Gültigkeit. Die Nichtzahlung gilt als Rücktritt und berechtigt zur Neuvermietung. Nebenkosten für Wasser und Abfall werden nicht erhoben. Die Energiekosten werden nur erhoben, wenn es zu einem unüblichen Verbrauch kommt.

4. Rücktritt

Es besteht die Möglichkeit, jederzeit vom Vertrag zurück zu treten. Der Rücktritt muss schriftlich erfolgen.

  • Bei einem Rücktritt vom Tag der Buchung bis 14 Tage vor Mietbeginn (Check-in 15 Uhr am Anreisetag) erhält der Gast 100% des Gesamtpreises zurück.
  • Bei einem Rücktritt 14 Tage bis 3 Tage vor Mietbeginn (Check-in 15 Uhr am Anreisetag) erhält der Gast 50% des Gesamtpreises zurück.
  • Bei einem Rücktritt von weniger als 48 Stunden vor Check-In (15 Uhr) ist der volle Reisepreis zu zahlen.

Es zählt jeweils das Empfangsdatum Ihrer Rücktrittsnachricht. Bereits eingezahlte Beträge werden verrechnet. Eine Ersatzperson, die zu genannten Bedingungen in Ihren Vertrag eintritt, kann von Ihnen nach Absprache gestellt werden.

5. Pflichten des Mieters

Der Mieter verpflichtet sich, die gemieteten Sachen (Unterkunft, Inventar und Außenanlagen) pfleglich zu behandeln. Wenn während des Mietverhältnisses Schäden an der Unterkunft und / oder dessen Inventar auftreten, ist der Mieter verpflichtet, dies unverzüglich beim Vermieter anzuzeigen. Bereits bei der Ankunft festgestellte Mängel und Schäden müssen sofort beim Vermieter gemeldet werden, ansonsten haftet der Mieter für diese Schäden. Zur Beseitigung von Schäden und Mängeln ist eine angemessene Frist einzuräumen. Ansprüche aus Beanstandungen, die nicht unverzüglich vor Ort gemeldet werden, sind ausgeschlossen. Reklamationen, die erst am Ende des Aufenthalts bzw. nach Verlassen des Ferienhauses bei dem Vermieter eingehen, sind ebenfalls vom Schadenersatz ausgeschlossen. Bei eventuell auftretenden Leistungsstörungen ist der Mieter verpflichtet, alles im Rahmen seiner gesetzlichen Verpflichtung Zumutbare zu tun, um zu einer Behebung der Störung beizutragen und eventuell entstandenen Schaden gering zu halten.

Am Abreisetag sind vom Mieter persönliche Gegenstände zu entfernen, der Hausmüll ist in die vorgesehenen Behälter zu entsorgen, Geschirr ist sauber und abgewaschen in den Küchenschränken zu lagern.

7. Bei Nichteinhaltung der Hausregeln

Der Gastgeber behält sich das Recht vor, bei Verstößen gegen die Hausregeln und gute Sitten (wie z.B. Lärm, unerlaubter Besuch und Rauchen in der Wohnung) das Vertragsverhältnis fristlos und ohne Erstattung zu kündigen.er 

7. Rauchen ist nicht gestattet

Das Rauchen in den Wohnungen ist strengstens untersagt. Dies gilt auch für E-Zigaretten, Shishas, Tabak-Erhitzer und ähnliche Geräte. Das Rauchen auf Balkon- und/oder Terrassen ist nur bei entsprechender Kennzeichnung und geschlossener Tür zum Apartment erlaubt. Bei Nichteinhaltung wird eine Reinigungspauschale, einschließlich eventueller Umsatzeinbußen aus einer durch den Vorfall nicht zumutbaren Weitervermietung des Apartments, in Höhe von 250 Euro berechnet. Dieser Schadensersatzbetrag ist gleichwohl höher anzusetzen, wenn der Vermieter einen höheren Schaden nachweist. Dem Gast steht die Möglichkeit des Nachweises zu, dass dem Vermieter ein geringerer oder gar kein Schaden entstanden ist.

8. Elektroautos

Das Aufladen eines Fahrzeugs mit Haushaltsstrom durch eine Steckdose ist untersagt.

9. Haftung

Die Ausschreibung wurde nach bestem Wissen erstellt. Für eine Beeinflussung des Mietobjekts durch höhere Gewalt, durch landesübliche Strom- und Wasserausfälle und Unwetter wird nicht gehaftet. Ebenso wird nicht gehaftet bei Eintritt unvorhersehbarer oder unvermeidbarer Umstände wie z.B. behördlicher Anordnung, Pandemie, plötzlicher Baustelle oder für Störungen durch naturbedingte und örtliche Begebenheiten. Der Vermieter ist aber gern bei der Behebung der Probleme (soweit dies möglich ist) behilflich. Eine Haftung des Vermieters für die Benutzung der bereitgestellten Spiel- und Sportgeräte und Ausrüstung (wie z.B. Toaster, Ladestation, Wasserkocher, Herd) ist ausgeschlossen. Die An- und Abreise des Mieters erfolgt in eigener Verantwortung und Haftung. Der Vermieter haftet nicht für persönliche Gegenstände bei Diebstahl, Wasserschaden oder Feuer. Für mutwillige Zerstörungen bzw. Schäden haftet der Mieter in vollem Umfang.

10. Schlussbestimmungen

Fotos und Text auf der Webseite bzw. im Flyer dienen der realistischen Beschreibung. Die 100-prozentige Übereinstimmung mit dem Mietobjekt kann nicht gewährleistet werden. Der Vermieter behält sich Änderungen der Ausstattung (z. B. Möbel) vor, sofern sie gleichwertig sind.

Sollte eine oder mehrere Bestimmungen dieser Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bedingungen nicht. Die unwirksame Regelung ist durch eine wirksame zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen und rechtlichen Willen der Vertragsparteien am nächsten kommt. Es gilt deutsches Recht. Gerichtsstand und Erfüllungsort ist der Wohnort des Vermieters.